Beim Verkauf darf die alte Police nicht zu früh enden und die neue nicht zu spät beginnen. Besonders kritisch sind Übergabe, Probeflug, Ferry Flight und eine zeitversetzte Registrierung.
Verkäufer und Käufer sollten einen eindeutigen Gefahrübergang mit Datum, Uhrzeit und Ort vereinbaren und beide Versicherer darauf abstimmen. Erst nach schriftlicher Bestätigung sollte die alte Deckung beendet werden.
Mehrere Zeitpunkte sind möglich
Unterschrift, Zahlung, Eigentumsübergang, Besitzübergabe und Abflug können auseinanderfallen. Der Kaufvertrag muss klar benennen, wann Risiko und Verantwortung wechseln.
Probeflug vor Übergabe
Wer ist Halter, wer ist verantwortlicher Pilot und wessen Police gilt? Ein Interessentenflug sollte nicht als informelle Gefälligkeit behandelt werden.
Abmeldung mit Nachweis
Die Kündigung oder Vertragsaufhebung sollte den tatsächlichen Übergang berücksichtigen. Offene Prämien, Schadenfreiheit und Versicherungsbestätigungen gehören in die Closing-Unterlagen.
Der AviationTrust-Praxischeck
- Gefahrübergang exakt formulieren
- Probeflug und Ferry Flight zuordnen
- Alte Police erst nach Bestätigung beenden
Unser Fazit
Versicherungsschutz entsteht nicht durch eine einzelne Zahl auf dem Versicherungsschein. Er entsteht, wenn Flugzeug, Piloten, Nutzung und Vertragsbedingungen zusammenpassen und Änderungen rechtzeitig dokumentiert werden. Im Zweifel gilt: erst schriftlich abstimmen, dann starten.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind stets der individuelle Versicherungsvertrag, die vollständigen Umstände und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
