Beim Überführungsflug treffen Kaufvertrag, Eigentumsübergang, Pilotenklausel und Versicherungsbeginn aufeinander. Schon wenige Stunden zwischen Unterschrift und Landung können eine gefährliche Lücke bilden.
Vor Abflug muss schriftlich feststehen, wessen Versicherung gilt, wer als Halter beziehungsweise Betreiber handelt, welcher Pilot zugelassen ist und für welche Route der Schutz bestätigt wurde.
Der Kaufvertrag allein löst die Deckung nicht
Gefahrübergang, Eigentum, Besitz und Registrierung können zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechseln. Die Versicherung sollte exakt an den vereinbarten Übergabepunkt anknüpfen und nicht nur an ein ungefähres Datum.
Pilot und Route gehören in die Bestätigung
Ein professioneller Ferry Pilot ist nicht automatisch unter jeder Police zugelassen. Gesamtstunden, Mustererfahrung, Sondergenehmigungen, Zwischenstopps und überflogene Staaten sollten vorab benannt werden.
Auch Bodenphasen mitdenken
Schäden können beim Parken, Tanken, Enteisen oder Rangieren entstehen. Der Schutz sollte daher nicht erst beim Start beginnen und am Zielflugplatz nicht zu früh enden.
Der AviationTrust-Praxischeck
- Exakten Gefahrübergang festlegen
- Ferry Pilot schriftlich bestätigen
- Route und Bodenphasen einschließen
Unser Fazit
Versicherungsschutz entsteht nicht durch eine einzelne Zahl auf dem Versicherungsschein. Er entsteht, wenn Flugzeug, Piloten, Nutzung und Vertragsbedingungen zusammenpassen und Änderungen rechtzeitig dokumentiert werden. Im Zweifel gilt: erst schriftlich abstimmen, dann starten.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind stets der individuelle Versicherungsvertrag, die vollständigen Umstände und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
