Bei historischen Flugzeugen können Anschaffungswert und technischer
Aufwand weit auseinanderliegen. Das eine Flugzeug kostet vielleicht
20.000 Euro, ein anderes 1,5 Millionen Euro. Ein neuer oder
grundüberholter Propeller kann in beiden Fällen eine erhebliche
Investition sein. Deshalb ist die Frage berechtigt: Steigt der
Versicherungsschutz automatisch mit, sobald der neue Propeller montiert
ist?
Die kurze Antwort lautet: Darauf sollte sich kein Halter
verlassen. Ein fest montierter Propeller gehört technisch zum
Luftfahrzeug. Ob seine vollständigen Anschaffungs- und Einbaukosten im
Schadenfall berücksichtigt werden, hängt jedoch vom vereinbarten
Versicherungsumfang und vor allem von der im Vertrag festgelegten
Kaskosumme ab.
Fest
eingebaut heißt nicht automatisch zusätzlich versichert
Eine Luftfahrzeug-Kaskoversicherung schützt das eigene Flugzeug gegen
die im Vertrag beschriebenen Gefahren. Bei der Allianz wird für die
Kasko ein sogenannter Agreed Value, also eine fest
vereinbarte Versicherungssumme, zugrunde gelegt. Im Totalschadenfall
wird nach dem Produktinformationsblatt grundsätzlich diese vereinbarte
Summe abzüglich des festgestellten Restwerts erstattet. Maßgeblich
bleiben immer der Versicherungsschein, die Bedingungen und individuelle
Vereinbarungen.
Das ist für historische Flugzeuge besonders wichtig. Kostet ein
Flugzeug beispielsweise 80.000 Euro und erhält später einen neuen
Propeller samt Einbau für 35.000 Euro, wird aus der bisherigen
Kaskosumme nicht automatisch eine um 35.000 Euro höhere
Versicherungssumme. Bleibt der vereinbarte Wert unverändert, kann die
Investition im Totalschaden wirtschaftlich unzureichend abgebildet
sein.
Auch bei einem Teilschaden ist die Antwort nicht pauschal.
Entscheidend sind Schadenursache, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und die
konkrete Leistungsregelung. Verschleiß, Alterung, ein innerer
Betriebsschaden oder ein technischer Defekt können anders behandelt
werden als eine plötzliche äußere Beschädigung. Die bloße Rechnung über
einen neuen Propeller ist daher noch keine Deckungszusage für jeden
denkbaren Schaden.
Anschaffungskosten,
Marktwert und Versicherungswert sind drei verschiedene Größen
Gerade bei Oldtimern und seltenen Mustern entstehen
Missverständnisse, weil drei Werte vermischt werden:
- Anschaffungskosten: Was Propeller, Anpassung,
Transport, Einbau und Abnahme tatsächlich gekostet haben. - Markt- oder Wiederbeschaffungswert: Was ein
vergleichbares Flugzeug in seinem aktuellen Zustand am Markt wert ist
beziehungsweise kosten würde. - Vereinbarte Kaskosumme: Der Betrag, der im Vertrag
als Versicherungswert festgelegt wurde.
Ein neuer Propeller kann den Marktwert erhöhen, aber nicht zwingend
Euro für Euro in Höhe der Rechnung. Umgekehrt kann ein historisches,
seltenes oder besonders gut dokumentiertes Flugzeug einen Wert besitzen,
der sich nicht allein aus Kaufpreis und Ersatzteilrechnungen ableiten
lässt. Deshalb muss der passende Versicherungswert nach einer größeren
Investition aktiv überprüft und mit dem Versicherer vereinbart
werden.
Was die
Allianz-Unterlagen dazu sagen
Allianz Commercial beschreibt für die Luftfahrt-Kasko eine
Versicherung gegen die vereinbarten Gefahren und nennt ausdrücklich den
Agreed Value. Das Produktinformationsblatt weist
außerdem darauf hin, dass nach Vertragsschluss eintretende Änderungen
des versicherten Risikos und neu hinzukommende Risiken angezeigt werden
müssen.
Aus diesen Unterlagen folgt nicht, dass jeder neue Propeller
automatisch zusätzlich und in voller Rechnungshöhe versichert ist. Sie
zeigen vielmehr, warum eine Vertragsprüfung und gegebenenfalls eine
Anpassung der Kaskosumme notwendig sind.
Nach der aktuellen Marktbeobachtung von AVIATIONTRUST ist die Allianz
derzeit der relevante Anbieter, über den sich auch viele historische
Luftfahrzeuge individuell versichern lassen. Ob ein bestimmtes Muster
angenommen wird und zu welchen Bedingungen, bleibt jedoch eine
Einzelfallentscheidung des Underwritings. Eine allgemeine
Annahmegarantie für jedes alte Flugzeug lässt sich daraus nicht
ableiten.
Fünf
Punkte, die Halter vor und nach dem Propellerwechsel klären sollten
- Welcher Versicherungswert steht heute im
Versicherungsschein? Nicht der gefühlte Wert, sondern die
tatsächlich vereinbarte Kaskosumme ist der Ausgangspunkt. - Welche Kosten sind durch den Umbau entstanden?
Rechnung für Propeller, Einbau, Anpassungen, Transport und Abnahme
vollständig dokumentieren. - Wie verändert der neue Propeller den Gesamtwert?
Bei seltenen oder hochpreisigen historischen Flugzeugen kann eine
fachkundige Bewertung sinnvoll sein. - Wurde die Änderung vorab oder unverzüglich
gemeldet? Die Unterlagen sollten dem Versicherer
beziehungsweise dem betreuenden Luftfahrtmakler vorgelegt werden. - Ist die neue Kaskosumme schriftlich bestätigt? Eine
E-Mail über den Umbau ersetzt nicht automatisch einen geänderten
Versicherungsschein oder Nachtrag.
Ein Beispiel aus der Praxis
Angenommen, ein historisches Flugzeug ist mit einer fest vereinbarten
Kaskosumme von 150.000 Euro versichert. Danach werden 45.000 Euro in
einen neuen Propeller, erforderliche Anpassungen und den Einbau
investiert. Selbst wenn der Propeller fest mit dem Flugzeug verbunden
ist, bleibt die vertragliche Kaskosumme zunächst 150.000 Euro, solange
keine andere Summe vereinbart wurde.
Ob die Investition den Wert des gesamten Flugzeugs tatsächlich um
45.000 Euro erhöht, muss separat beurteilt werden. Genau an dieser
Stelle gehören technische Dokumentation, Marktwert und
Versicherungssumme zusammengeführt.
Fazit:
Nach dem Einbau gehört die Police auf den Prüfstand
Ein neuer Propeller an einem historischen Flugzeug ist technisch Teil
des Luftfahrzeugs. Eine automatische Erhöhung des Versicherungsschutzes
um sämtliche Anschaffungs- und Einbaukosten folgt daraus aber nicht. Wer
eine größere Investition vorgenommen hat, sollte die Unterlagen
einreichen, den aktuellen Gesamtwert nachvollziehbar bestimmen und sich
die angepasste Kaskosumme schriftlich bestätigen lassen.
Das gilt für das vergleichsweise günstige historische Flugzeug ebenso
wie für das Sammlerstück im siebenstelligen Bereich. Der entscheidende
Punkt ist nicht allein, was der Propeller gekostet hat, sondern welcher
Wert im konkreten Vertrag vereinbart wurde und welche Schäden die
Bedingungen tatsächlich erfassen. AVIATIONTRUST unterstützt Halter
dabei, technische Änderung, Flugzeugwert und Versicherungsschutz sauber
zusammenzubringen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und
ersetzt keine Prüfung des individuellen Versicherungsvertrags.
Maßgeblich sind der Versicherungsschein, die vereinbarten Bedingungen
und der konkrete Schadenfall.

