Während einer großen Inspektion ist das Flugzeug oft wochenlang zerlegt, Bauteile werden extern überholt und am Ende folgt ein Werkstatt- oder Probeflug. Das Risiko verschwindet nicht – es verändert sich.
Die eigene Kasko kann fortbestehen, doch Umfang und Rückgriff hängen von Police, Verwahrung, Werftvertrag und Schadenursache ab. Verantwortlichkeiten sollten vor Beginn geklärt werden.
Obhut der Werft ersetzt nicht automatisch die Kasko
Eine Werft-Haftpflicht greift nur bei bestehender Haftung und im Rahmen ihrer Bedingungen. Nicht jeder Schaden ist automatisch von der Werft zu ersetzen. Die eigene Police bleibt deshalb wichtig.
Ausgebaute Komponenten verfolgen
Motor, Propeller oder Avionik können bei Spezialbetrieben liegen oder transportiert werden. Eigentum, Transport, Lagerung und Versicherung dieser Teile sollten dokumentiert sein.
Probeflug ist eine eigene Risikophase
Wer fliegt, zu welchem Zweck und mit welcher Freigabe? Ein Testpilot oder Werftmitarbeiter muss zur Pilotenklausel passen oder separat bestätigt werden.
Der AviationTrust-Praxischeck
- Werftversicherung und Vertrag prüfen
- Externe Teile und Transporte dokumentieren
- Probeflug-Pilot schriftlich freigeben
Unser Fazit
Versicherungsschutz entsteht nicht durch eine einzelne Zahl auf dem Versicherungsschein. Er entsteht, wenn Flugzeug, Piloten, Nutzung und Vertragsbedingungen zusammenpassen und Änderungen rechtzeitig dokumentiert werden. Im Zweifel gilt: erst schriftlich abstimmen, dann starten.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind stets der individuelle Versicherungsvertrag, die vollständigen Umstände und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
